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Die
Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Pension Kaden in Dresden
Geltungsbereich
1.Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der
Hotel-Pension-Kaden in Dresden
2.Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung der Hotel-Pension-Kaden .
3.Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich vereinbart wurde.
Vertragsabschluß, -Partner, -Haftung und Verjährung
1.Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die
Hotel-Pension-Kaden zustande.
Der Hotel-Pension-Kaden steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu
bestätigen.
2.Vertragspartner sind die Hotel-Pension-Kaden und der Kunde. Hat ein
Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der
Hotel-Pension-Kaden gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner
für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern der
Hotel-Pension-Kaden eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3.Die Hotel-Pension-Kaden haftet für seine Verpflichtungen aus dem
Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit der Hotel-Pensio-Kaden beschränkt.
4.Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
5.Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten
der Hotel-Pension-Kaden auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der
Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1.Die Hotel-Pension-Kaden ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten
Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2.Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von
ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die geltenden bzw.
vereinbarten Preise der Hotel-Pension-Kaden zu zahlen. Dies gilt auch für
vom Kunden veranlaßte Leistungen und Auslagen der Hotel-Pension-Kaden an
Dritte.
3.Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß
und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der
Hotel-Pensio-Kaden allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so
kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens
jedoch um 10%, anheben.
4.Die Preise können von der Hotel-Pension-Kaden ferner geändert werden,
wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer,
der Leistung der Hotel-Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht
und die Hotel-Pension-Kaden dem zustimmt.
5.Rechnungen der Hotel-Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen
ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Hotel-Pension-Kaden ist
berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und
unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die
Hotel-Pension-Kaden berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der
Nachweis eines niedrigeren, der Hotel-Pension-Kaden der eines höheren
Schadens vorbehalten.
6.Die Hote-Pension-Kaden ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach,
unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen
eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die
Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag
schriftlich vereinbart werden.
7.Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung der
Hote-Pension-Kaden aufrechnen oder mindern.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1.Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Hotel-Pension-Kaden
geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der
Hotel-Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem
Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht
in Anspruch nimmt.
Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Hotel-Pension-Kaden
oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2.Sofern zwischen der Hotel-Pension-Kaden und dem Kunden ein Termin zum
Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis
dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche der Hotel-Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht
des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht
zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Hotel-Pension-Kaden ausübt, sofern
nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Hotel-Pension oder eine von ihr
zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3.Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die
Hotel-Pension-Kaden die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer
sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4.Der Hotel-Pension-Kaden steht es frei, den ihm entstehenden und vom
Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann
verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung
mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für
Vollpensionsarrangements zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, daß kein Schaden entstanden oder der
der Hotel-Pensio-Kadenn entstandene Schaden niedriger als die geforderte
Pauschale ist.
Rücktritt der Hotel-Pension-Kaden
1.Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde,
ist die Hotel-Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der
Hotel-Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2.Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der
Hotel-Pension-Kaden gesetzten angemessenen Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Hotel-Pension-Kaden
ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.Ferner ist die Hotel-Pensio-Kadenn berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere von der Hotel-Pension-Kaden nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- die Hotel-Pension-Kaden begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die
Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen der Hotel-Pensio-Kaden in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
der Hotel-Pension zuzurechnen ist.
- ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
4.Die Hotel-Pension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.Bei berechtigtem Rücktritt der Hotel-Pension entsteht kein Anspruch des
Kunden auf Schadensersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1.Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer.
2.Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 13.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
3.Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Hotel-Pension über
den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung
des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in
Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, der
Hotel-Pension nachzuweisen, daß diesem kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist.
Haftung der Hotel-Pension-Kaden
1.Die Hotel-Pension-Kaden haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch
beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die
auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Hotel-Pension-Kaden
zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der
Hotel-Pension auftreten, wird die Hotel-Pension bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der
Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu
beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2.Für eingebrachte Sachen haftet die Hotel-Pension dem Kunden nach den
gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des
Zimmerpreises, höchstens 3067,75 €,
sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 766,94 €.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach
Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung
unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
3.Für die unbeschränkte Haftung der Hotel-Pension-Kaden gelten die
gesetzlichen Bestimmungen.
4.Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch
gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren
Inhalte haftet die Hotel-Pension-Kaden nicht, außer bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der
Hotel-Pension.
5.Weckaufträge werden von der Hotel-Pension mit größter Sorgfalt
ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
6.Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Die Hotel-Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und -
auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz,
sind ausgeschlossen.
Schlußbestimmungen
1.Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2.Erfüllungs- und
Zahlungsort ist der Sitz der Hotel-Pension-Kaden in Dresden.
3.Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten - ist Dresden. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Dresden
4.Es gilt deutsches Recht.
5.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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